Hinweise zum Antrag auf Befreiung von der Studienbeitragspflicht im WS 12/13
Gemäß Par. 7 Abs.1 Nr. 5 der Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen an der Hochschule München können bis zu 3% der Studierenden einer Fakultät in der Regelstudienzeit, welche die Kriterien des zuständigen Fakultätsrats für die Erbringung besonderer Leistungen im Rahmen ihres Studiums erfüllen, auf Antrag von Studienbeiträgen befreit werden.
Voraussetzung für die Bewilligung der Anträge ist die Erfüllung von ein oder mehreren Kriterien des Kriterienkatalogs des Fakultätsrats zur Befreiung von Studienbeiträgen:
Die Abgabe des obenstehenden Befreiungsantrages inklusive Anlage mit Begründung gemäß dem Kriterienkatalog erfolgt im Sekretariat der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik.
Wichtig: Sie müssen die Anlage zum Antrag ebenfalls ausfüllen, auch wenn Sie noch nicht befreit worden sind!
Über Anträge zur Befreiung von Studienbeiträgen nach Par. 7 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen an der Hochschule München entscheidet der Ausschuss Studienbeiträge der FK 04. Über alle anderen Anträge entscheidet die Verwaltung der Hochschule.
Termine für die Abgabe von Anträgen zur Befreiung von Studienbeiträgen bei der FK 04 nach Par. 7 Abs. 1 Nr. 5 sind:
Über die Anträge wird bis ca. 4 Wochen nach Ende der Abgabefrist entschieden. Wenn der Antrag vom Ausschuss Studienbeiträge abgelehnt wurde, werden die Studentinnen/Studenten per Mail informiert. Wir bitten, von Anfragen nach dem Sachstand Abstand zu nehmen.