Studienbeiträge und Förderungsmöglichkeiten

01|10|2012

Befreiung von der Studienbeitragspflicht

Hinweise zum Antrag auf Befreiung von der Studienbeitragspflicht im WS 12/13

Gemäß Par. 7 Abs.1 Nr. 5 der Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen an der Hochschule München können bis zu 3% der Studierenden einer Fakultät in der Regelstudienzeit, welche die Kriterien des zuständigen Fakultätsrats für die Erbringung besonderer Leistungen im Rahmen ihres Studiums erfüllen, auf Antrag von Studienbeiträgen befreit werden.


Voraussetzung für die Bewilligung der Anträge ist die Erfüllung von ein oder mehreren Kriterien des Kriterienkatalogs des Fakultätsrats zur Befreiung von Studienbeiträgen:


 

Kriterienkatalog des Fakultätsrates
Ehrenamtliches Engagement und besondere Studienleistungen

weiter

Satzung der Fachschaft
Drei Semester aktive Mitgliedschaft in der Fachschaft

weiter

 

Antrag auf Befreiung
Bitte füllen Sie den Antrag auf Befreiung von Studienbeiträgen fristgerecht aus.

weiter

Anlage zum Antrag
Bitte füllen Sie die Anlage aus, auch wenn Sie noch nicht befreit wurden.

weiter

 

Die Abgabe des obenstehenden Befreiungsantrages inklusive Anlage mit Begründung gemäß dem Kriterienkatalog erfolgt im der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik.


Wichtig: Sie müssen die Anlage zum Antrag ebenfalls ausfüllen, auch wenn Sie noch nicht befreit worden sind!


Über Anträge zur Befreiung von Studienbeiträgen nach Par. 7 Abs. 1 Nr. 5 der Satzung über die Erhebung von Studienbeiträgen an der Hochschule München entscheidet der Ausschuss Studienbeiträge der FK 04. Über alle anderen Anträge entscheidet die Verwaltung der Hochschule.


Termine für die Abgabe von Anträgen zur Befreiung von Studienbeiträgen bei der FK 04 nach Par. 7 Abs. 1 Nr. 5 sind:


  • für das Sommersemester: jeweils 15. März bis 14. April
  • für das Wintersemester: jeweils 1. Oktober bis 31. Oktober


Über die Anträge wird bis ca. 4 Wochen nach Ende der Abgabefrist entschieden. Wenn der Antrag vom Ausschuss Studienbeiträge abgelehnt wurde, werden die Studentinnen/Studenten per Mail informiert. Wir bitten, von Anfragen nach dem Sachstand Abstand zu nehmen.


 

Für was werden die Beiträge genutzt?

Verwendung von Studienbeiträgen an der Fakultät

weiter

Stipendien und weitere Förderungsmöglichkeiten
Informationen über Stipendien und weitere Förderungsmöglichkeiten finden Sie auf den Seiten der Hochschule München

weiter