Vorpraxis

Zielgruppe

Laut §3 der Studien- und Prüfungsordnungen der jeweiligen Bachelor-Studiengänge der Fakultät 04 muss jeder Studienbewerber, der keine technische, fachpraktische Ausbildung durchlaufen hat, ein 6-wöchiges Vorpraktikum ableisten. Grundsätzlich wird die fachpraktische Ausbildung (11. Klasse) an einer FOS Richtung Technik anerkannt. Auch eine einschlägige Berufsausbildung wird anerkannt. Eine vor dem Studium durchgeführte Erwerbstätigkeit mit entsprechenden Inhalten kann nach Überprüfung durch den Praxisbeauftragten ebenfalls angerechnet werden.


 

Zeitrahmen

Die Dauer der Vorpraxis beträgt mindestens 6 Wochen und soll möglichst zusammenhängend vor Studien-beginn abgeleistet werden. Sie kann aber auch noch bis spätestens zum Ende des vierten Semesters in der vorlesungsfreien Zeit nachgeholt werden. Beachten Sie aber, dass die Vorpraxis Zulassungsvoraussetzung für das im 5. Semester stattfindende Praxissemester ist. Wenn Sie also die Vorpraxis im letztmöglichen Zeitraum ableisten, also in der vorlesungsfreien Zeit zwischen 4. Und 5. Semester, können Sie mit der Praxis des praktischen Studiensemesters erst beginnen, wenn die Vorpraxis abgeschossen und nachgewiesen ist. Dies bedeutet, dass sich die Praxis des Praxissemester (22 Wochen) bis über die Prüfungszeit am Ende des Pra-xissemesters hinaus erstreckt, was die Möglichkeiten zur Prüfungsvorbereitung einschränkt. Um in diesem Fall den Nachweis der Vorpraxis und die Zustimmung der Hochschule zum Vertrag des Praxissemesters zu beschleunigen, nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zum Praxisbeauftragten auf.


 

Inhalte der Vorpraxis

Ausbildungsziel


  • Kennenlernen der ingenieurtypischen betrieblichen Arbeitswelt durch Einblick in technische, organisatorische und betriebswirtschaftliche Zusammenhänge
  • Kennenlernen verschiedener Geräte, Verfahren, Arbeitsmethoden, Systeme und Materialien


Ausbildungsinhalt


Exemplarische Ausbildung/Mitwirkung auf einem Tätigkeitsgebiet, das nach den Möglichkeiten des Ausbildungsbetriebes und den Wünschen/Fähigkeiten des Praktikanten auszuwählen ist. Unter anderem sind fol-gende Tätigkeitsgebiete denkbar:


  • Elementare Werkstoffbearbeitung
  • Fertigung
  • Prüfen und Messen
  • Montage
  • Inbetriebsetzung
  • Service
  • Organisatorische, personelle und soziale Strukturen im Unternehmen


 

Ausbildungsstellen

Die Vorpraxis kann grundsätzlich bei jedem Betrieb (z.B. Industrie, Handwerk) durchgeführt werden, sofern eine Tätigkeit entsprechend der Ausbildungsziele und Ausbildungsinhalte gewährleistet werden kann. Unter dieser Vorgabe hat sich der Praktikant um eine geeignete Ausbildungsstelle zu bemühen. Im Gegensatz zum Praxissemester (5. Semester) ist jedoch kein Ausbildungsvertrag erforderlich.


Auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz weisen wir neben den üblichen Quellen (Internetauftritte von Firmen, Tipps aus dem Familien-/Freundeskreis, Kontaktmessen wie der HoKo unserer Hochschule usw.) auch auf die Seite unserer Fakultät Suchhilfe Praktika hin, wobei zu beachten ist, dass diese Firmen primär für das praktische Studiensemester aufgeführt sind und somit nicht alle für die Vorpraxis in Frage kommen.


 

Nachweise

Wenn Sie eine technische Berufsausbildung abgeschlossen haben oder die fachpraktische Ausbildung der FOS, Richtung Technik in der 11. Klasse durchlaufen haben, genügt es, bei der Bewerbung für den Studien-platz die entsprechenden Zeugnisse beizufügen und sie als Nachweis für die Anrechnung der Vorpraxis zu kennzeichnen.


Wenn Sie ein Vorpraktikum abgeleistet haben, legen Sie das Zeugnis hierüber mit Angabe des Zeitraums und der durchgeführten Tätigkeiten dem Praxisbeauftragten vor. Geben Sie unbedingt an, welcher Studiengruppe Sie aktuell zugeordnet sind. Die Vorlage kann entweder persönlich in der Sprechstunde geschehen oder Sie können die Unterlagen im Sekretariat abgeben. In letzterem Fall bitte Kontaktdaten für evtl. Rückfragen angeben.


Im Internet können Sie mittels "Noteneinsicht Online" überprüfen, ob Ihre Vorpraxis durch den Bereich Prüfung und Praktikum schon offiziell anerkannt wurde. Wenn Sie eine einschlägige Berufsausbildung oder die fachpraktische Ausbildung der FOS Technik nachgewiesen haben, ist bei „Leistung erbracht“ ein Häkchen gesetzt. Wird ein Zeugnis über die 6-wöchige Vorpraxis vom Praxisbeauftragten anerkannt, so wird zunächst ein Häkchen bei „Zeugnis“ gesetzt und dann erst im vierten Semester das bei „Leistung erbracht“. Da die eingereichten Zeugnisse nachgeholter Vorpraktika i.d.R. erst am Semesterende gesammelt an die Verwaltung weitergeleitet werden, rechnen Sie bitte mit Zeitverzug bis zum Eintrag ins Formular der Noteneinsicht.


 

Hier können Sie sich nebenstehende Informationen als pdf herunterladen. weiter

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Ansprechpartner

Prof. Dr. Reinhold Unterricker
Raum: R 4.004

Tel.: 089 1265-3454
Fax: 089 1265-3403

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