Laut §3 der Studien- und Prüfungsordnung der jeweiligen Bachelor-Studiengänge der Fakultät für Elektrotechnik und Informationstechnik muss jeder Studienbewerber, der keine technische, fachpraktische Ausbildung durchlaufen hat, ein 6-wöchiges Vorpraktikum ableisten. Absolventen der FOS Technik und dual Studierenden wird das Vorpraktikum erlassen. Ebenso wird das Vorpraktikum erlassen, wenn die geforderten Kompetenzen im Rahmen einer einschlägigen, abgeschlossenen beruflichen Ausbildung erworben wurden. Eine vor dem Studium durchgeführte Erwerbstätigkeit mit entsprechenden Inhalten kann nach Überprüfung durch den Praxisbeauftragten ebenfalls anerkannt werden.
Die Dauer der Vorpraxis beträgt mindestens 6 Wochen und soll möglichst zusammenhängend vor Studienbeginn abgeleistet werden. Sie kann aber auch noch bis spätestens zum Ende des vierten Semesters in der vorlesungsfreien Zeit nachgeholt werden. Beachten Sie aber, dass die Vorpraxis Zulassungsvoraussetzung für das im 5. Semester stattfindende Praxissemester ist.
Wenn Sie also die Vorpraxis im letztmöglichen Zeitraum ableisten, also in der vorlesungsfreien Zeit zwischen 4. und 5. Semester, können Sie mit der Praxis des praktischen Studiesemesters erst beginnen, wenn die Vorpraxis abgeschlossen und nachgewiesen ist. Dies bedeutet, dass sich das Praktikum (22 Wochen) bis über die Prüfungszeit am Ende des Praxissemesters hinaus erstreckt, was die Möglichkeit zur Prüfungsvorbereitung einschränkt. Um in diesem Fall den Nachweis der Vorpraxis und die Zustimmung der Hochschule zum Vertrag des Praxissemesters zu beschleunigen, nehmen Sie rechtzeitig Kontakt zum Praxisbeauftragten auf.
Ausbildungsziel
Ausbildungsinhalt
Exemplarische Ausbildung/Mitwirkung auf einem Tätigkeitsgebiet, das nach den Möglichkeiten des Ausbildungsbetriebes und den Wünschen/Fähigkeiten des Praktikanten auszuwählen ist. Unter anderem sind folgende Tätigkeitsgebiete denkbar:
Die Vorpraxis kann grundsätzlich bei jedem Betrieb (z.B. Industrie, Handwerk) durchgeführt werden, sofern eine Tätigkeit entsprechend den Ausbildungszielen und Ausbildungsinhalten gewährleistet werden kann. Unter dieser Vorgabe hat sich der Praktikant um eine geeignete Ausbildungsstelle zu bemühen. Im Gegensatz zum Praxissemester (5. Semester) ist jedoch kein Ausbildungsvertrag erforderlich.
Auf der Suche nach einem Ausbildungsplatz weisen wir neben den üblichen Quellen (Internetauftritte von Firmen, Tipps aus dem Familien-/Freundeskreis, Kontaktmessen wie der HOKO unserer Hochschule usw.) auch auf die Seite unserer Fakultät Suchhilfe Praktika hin, wobei zu beachten ist, dass diese Firmen primär für das praktische Studiensemester aufgeführt sind und somit nicht alle für die Vorpraxis in Frage kommen.
Wenn Sie eine technische Berufsausbildung abgeschlossen haben oder die fachpraktische Ausbildung der FOS, Richtung Technik in der 11. Klasse durchlaufen haben, genügt es, bei der Bewerbung für den Studienplatz die entsprechenden Zeugnisse beizufügen und sie als Nachweis für die Anrechnung der Vorpraxis zu kennzeichnen.
Wenn Sie ein Vorpraktikum abgeleistet haben, legen Sie das Zeugnis hierüber mit Angabe des Zeitraums und der durchgeführten Tätigkeit dem Prüfungsamt vor.
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